>>> Immobilienmakler Service-Telefon: 07123 972 750 - gleich anrufen.

Warum Bonitätsbestätigung?

Wohnung oder Haus besichtigen? Sehr gerne, aber nur mit Bonitätsbestätigung. Weshalb eigentlich?

Immobilie von anderen weggeschnappt?

Immer wieder hören wir von Interessenten:
„Eigentlich hatten wir unsere Traumimmobilie gefunden, aber ein anderer war schneller.“

Was ist passiert? Ganz einfach: ein anderer Interessent konnte schneller eine Kaufzusage machen, weil er bereits eine Bestätigung seiner Bank vorliegen hatte.
Und obwohl man sich gedanklich schon eingerichtet, die Möbel gestellt und verschoben hat, zuhause den Grundriss nochmals studiert hat, Zimmer aufgeteilt, Ideen für Garten, Hobbykeller entwickelt hat, kommt man nicht zum Zug. Nur die spätere Finanzierung wird leider sehr oft vorher vergessen. Dabei sollte das Banken- und Finanzierungsgespräch der erste Schritt sein, wenn man den Kauf einer Immobilie plant.

Damit Sie es einfacher haben!

Warum sollten Sie zuerst mit der Bank reden? Gegenfrage: Wie wollen Sie eine verbindliche Kauf-Zusage machen, ohne zu wissen, ob Sie das Objekt finanzieren können? Geht nicht! Falls sie es doch tun und im Nachhinein widerrufen müssen, könnte es evtl. teure Probleme geben. Nämlich dann, wenn der Verkäufer anderen ernsthaften Interessenten bereits abgesagt hat aufgrund Ihrer verbindlichen Zusage. Ernsthafte Verkäufer verhandeln zudem nur mit ernsthaften Interessenten, die nachweisen können, dass der Kaufpreis auch bezahlbar ist.

Deshalb Bonitätsbestätigung!

Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir vor einer Besichtigung einer angefragten Wohnung oder Hauses eine Bonitätsbestätigung von Ihrer Bank benötigen.
Mit einer unverbindlichen Absichtserklärung / Bonitätsbestätigung zur Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie wird Ihnen Ihre Bank in vieler Hinsicht helfen:

- Ihr eigener finanzieller Rahmen ist ihnen bekannt
- Sie können mit dem Verkäufer ernsthaft und sicher verhandeln und schnell entscheiden.
- Der Verkäufer weiß, dass Sie ernsthaftes Interesse haben.

Beispiel einer Bonitätsbestätigung:

"Gerne bestätigen wir Ihnen, dass eine ausreichende Bonität für den Kauf einer Immobilie mit Kaufpreis in Höhe von XXX Euro verhanden ist. "

Alternativ:

„Gerne bestätigen wir Ihnen ausreichende Bonität, dass wir vorbehaltlich der bankfachlichen Prüfung des Objektes bereit sind, zum Erwerb einer Immobilie in XXMusterstadt bis zur Höhe von XXX Euro Kaufpreis die neben den vorhandenen Eigenmitteln noch benötigten Darlehen zur Verfügung zu stellen.“

WICHTIG:
Eine Formulierung wie "vorbehaltlich Bonitätsprüfung" usw. können wir leider nicht akzeptieren.

Wichtig:

Trotz Bonitätsbestätigung können Sie dennoch Ihre Finanzierungspartner frei wählen. Sie sind also nicht verpflichtet, mit der Bank zu finanzieren, die Ihnen die Bestätigung ausgestellt hat.

Noch Etwas: aufgrund verschiedener unschöner Vorkommnisse in der Vergangenheit (schlimm für die Käufer / Interessenten) akzeptieren wir keine Bestätigungen mehr von irgendwelchen Finanzierungsvermittlern oder Finanzierungsunternehmen. Es werden nur noch Bestätigungen akzeptiert, die direkt von Banken / Bausparkassen /Versicherungen ausgestellt wurden. Wir bitten um Verständnis.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Unsere Finanzierungsabteilung vermittelt Ihnen gerne kostenfrei verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten - mit Zusage innerhalb 3 Tagen.

Klicken Sie auf den Link unten und Sie finden:
- zwei Online-Rechnenprogramme zum Vorab-Rechnen einer Finanzierung
- Informationen zu Finanzierungen
- Ein Kontaktaufnahme-Formular zu unserem Finanzierungspartner Hüttig & Rompf, Herrn Rech.

Folgen Sie >>> unserem Link zur unverbindlichen Finanzierungsanfrage >>>