Immobilien-Ratgeber
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Scheidung, Erbe, finanzielle Engpässe – für alle Lebenslagen gibt es eine Lösung. Wir beraten Sie gerne.
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Im ersten Moment scheint die Antwort auf diese Frage offensichtlich. Schließlich sind Immobilien in Deutschland viel wert – wer also sollte darauf verzichten wollen? „Doch wer erbt, erbt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden“, informiert Frank Eisenlohr von InPro Immobilien aus Dettingen. „Bevor Sie ein Erbe annehmen, ist es also äußerst ratsam, sich gut über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu informieren“ rät der Immobilienprofi.
"Die Besteuerung von Erbschaften bzw. Schenkungen richtet sich regelmäßig nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser bzw. zum Schenker" weiß Frank Eisenlohr von InPo Immobilien aus Dettingen. Je nach persönlichem Verhältnis zum Erblasser wird der Erbe in eine der Steuerklassen (I bis III) eingeordnet, die im Wesentlichen über die Höhe des Freibetrags (§ 16 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe des Steuersatzes(§ 19 Abs. 1 ErbStG) entscheidet.Dies hat erhebliche Bedeutung für die Steuerbelastung.
Das Erbschaftsteuergesetz stellt den Erwerb von Todes wegen einer vom Erblasser selbstgenutzten Immobilie (sog. Familienheim) durch die Kinder steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser das Objekt bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert war.
Frank Eisenlohr informiert: Der Übergang einer selbstgenutzten Wohnung (Familienheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehepartner oder auf ein Kind ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei; u. a. muss die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein.* Der Erwerber hat daher, um die Steuerbefreiung zu erhalten, innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung zu fassen und diese tatsächlich umzusetzen.
"Um die Verkaufschancen Ihrer Immobilie zu steigern, müssen Sie diese optimal präsentieren", erklärt Frank Eisenlohr, Geschäftsleiter des Unternehmens InPro Immobilien aus Dettingen. Zu einem aussagekräftigen Verkaufsexposé gehören daher auch gute Fotos. Ins richtige Licht gerückt, wird es Ihnen gelingen das Interesse von möglichen Käufern zu wecken und somit auch unnötige Besichtigungstermine zu vermeiden. Wie Ihnen passende Bilder gelingen, erklären wir in 6 einfachen Tipps. Von Julia Ceitlina
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Interview mit dem Rechtsanwalt und Immobilienexperten Sven Johns
Frage: Mein Vater ist gestorben. Er wurde von meinem Bruder und mir zu je 1/2 beerbt. Er hat außer seinem Hausgrundstück so gut wie nichts hinterlassen. Das Geld reichte gerade für die Beerdigung und die Kleider und Wohnungseinrichtung sind wertlos. Meine Schwester und ich wollen jetzt die Eintragung als Eigentümer zu je 1/2 beantragen. Gibt es da etwas zu beachten?
„Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden,“ erklärt Frank Eisenlohr vom Immobilienmaklerbüro InPro Immobilien aus Dettingen. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.
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