Immobilien-Ratgeber
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Scheidung, Erbe, finanzielle Engpässe – für alle Lebenslagen gibt es eine Lösung. Wir beraten Sie gerne.
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Katharina H. und ihren Geschwistern fiel es schwer, sich zu einigen, was aus der gemeinsamen Erbimmobilie werden sollte. Georg wollte die Immobilie verkaufen. Jana gerne einziehen. Streit war vorprogrammiert. Im Interview berichtet Katharina, wie ihr Problem gelöst werden konnte.
Viele Eigentümer möchten zwar bis ins hohe Alter in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben, aber sie würden das ansehnliche Kapital, das in ihrer Immobilie steckt, gerne „verflüssigen“ und für den Lebensunterhalt nutzen. Frank Eisenlohr von InPro Immobilien aus Dettingen erklärt: „Die gute Nachricht: das geht! Es gibt verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, die dafür infrage kommen.“ Wichtig ist in jedem Fall, dass im Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht festgeschrieben wird. Aber worin besteht der Unterschied und welches dieser beiden Rechte ist besser für Sie?
„Wird eine vermietete Wohnung vererbt, geht auch das Mietverhältnis auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über“, erklärt Frank Eisenlohr vom Immobilien-Maklerbüro InPro Immobilien aus Dettingen. Erben sind dann Vermieter. Eisenlohr informiert weiter: „Das Erbe bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten.“ Doch worauf müssen Erben achten, wenn sie die Wohnung verkaufen, weiterhin vermieten oder dafür Eigenbedarf anmelden möchten?
"Immer dann, wenn ein Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft", informiert Frank Eisenlohr vom Unternehmen InPro Immobilien aus Dettingen. "Die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden auch als Miterben bezeichnet. Dabei kann die Berufung zum Erben entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch gewillkürte Erbfolge, also durch ein Testament, erfolgen" weiß Frank Eisenlohr weiter. Ermittelt wird die Erbfolge durch das Nachlassgericht.
„Viele Senioren haben die Erfahrung bereits gemacht: Das Häuschen, das sie sich in der Blüte ihres Lebens gekauft haben, ist ihnen zu groß geworden und die Pflege der Immobilie zu anstrengend,“ erklärt Frank Eisenlohr, Immobilienmakler aus Dettingen. So erging es auch Elisabeth und Dieter L.
"Wie viel Wohnfläche ihre Immobilie hat, wissen viele Eigentümer", erklärt Immobilienfachmann Frank Eisenlohr. Aber wie diese sich genau auf die einzelnen Zimmer verteilt, darüber sind sie oft unsicher. Wie wird die Fläche eines Zimmers mit Dachschräge angerechnet? Zählt der neuangebaute Balkon zu einhundert Prozent zur Wohnfläche oder nur anteilig? Hier gibt es einiges zu beachten. Auf jeden Fall aber muss genau gemessen werden. Denn Fehler bei der Wohnflächenberechnung können hohe Kosten verursachen.
„Ältere Menschen haben andere Ansprüche an die eigenen vier Wände als Jüngere“ erklärt Frank Eisenlohr von InPro Immobilien. Der Immobilienmakler informiert weiter: „Je nachdem welche Bedürfnisse vorliegen, gibt es unterschiedliche Wohnformen und Möglichkeiten für das Wohnen im Alter. Jede davon hat seine Vorzüge. Man sollte frühzeitig darüber nachdenken, wie man später Wohnen möchte.“
Wohnrecht bei Immobilien: einfach erklärt.
Frank Eisenlohr von InPro Immobilien weiß: „Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht,“ erklärt der Gründer des Maklerbüros aus Dettingen weiter. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?
Lassen Paare sich scheiden, ist vor allem die Frage: „Wer bekommt was?“ von essenzieller Bedeutung. „Gerade wenn es um eine gemeinsam bewohnte Immobilie geht, die nun geteilt werden muss, wird oft mit harten Bandagen gekämpft,“ weiß Frank Eisenlohr, Gründer des Maklerbüros InPro Immobilien aus Dettingen. Eisenlohr erklärt weiter: „Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine faire Lösung für die Gütertrennung nach einer Scheidung zu schaffen. Leider sind die Regelungen in der Praxis meist alles andere als einfach umzusetzen.“
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