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Ein Grundbuch erzählt Geschichten – Die fehlende Löschungsbewilligung

Der erste Schritt nach der Annahme eines Verkaufsauftrages ist immer das Einholen sämtlicher Unterlagen bei den Behörden. Hierzu gehört auch der aktuelle Grundbuchauszug.

Bei der Durchsicht fällt mir sofort eine Eintragung in Abteilung III auf. Hierbei handelt es sich um eine Grundschuld der früheren Leonberger Bausparkasse, die heute leider nicht mehr existiert. Sie fusionierte vor einigen Jahren mit der Wüstenrot Bausparkasse. Gestolpert bin ich über die Höhe des Eintrages (ca. 7.600 DM) und das Datum des Eintrages (31.12.1981).

Das Problem: Bausparkassen verschicken in der Regel immer gleich nach Rückzahlung des Darlehens eine Löschungsbewilligung. Oft wird diese von den Eigentümern in irgendeinem Ordner abgeheftet und vergessen. 

Achtung: Bei Erb-Immobilien werden von den Erben beim Räumen der Objekte oft genau diese Ordner entsorgt - daher mein Tipp: bevor Sie eine Erbimmobilie räumen und Ordner entsorgen, durchforsten Sie vorher mit einem fachkundigen Berater die Unterlagen nach wichtigen Dokumenten. Erst dann sollten Ordner entsorgt werden.

Das Problem und seine Folgen:

Liegt die Löschungsbewilligung nicht vor, ist die Grundschuld nur mit sehr hohem Zeitaufwand zur Löschung (Kraftloserklärung) zu bringen. Daher gilt unser Hauptaugenmerk bei der Kontrolle der Unterlagen zuerst auf diese Eintragungen.

Auf Nachfrage gaben die Eigentümer an, in Ihren Unterlagen keine Löschungsunterlagen gefunden zu haben. Um die Sache zu klären, wurde nun von unserer Seite die Wüstenrot angeschrieben, einmal nachzuforschen, ob von dort bereits eine Bewilligung erstellt wurde.

Nach unzähligen Mails und Telefonaten erhielten wir dann ca. 6 Wochen später eine Löschungsbewilligung der Wüstenrot für die Grundschulden von 1981 der Leonberger. Somit kann nun mit dem Verkauf die Grundschuld gelöscht werden und der neue Eigentümer ohne Probleme in sei neues Haus übernehmen.

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