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Scheidung: das Nestmodell als Lösung?

Scheidung: warum nicht das Nestmodell?

„Eine Scheidung sollte vor allem für die Kinder so angenehm wie möglich über die Bühne gehen“, rät Frank Eisenlohr, Geschäftsleiter und Gründer vom Immobilienmakler-Büro InPro Immobilien in Dettingen. Frank Eisenlohr erklärt weiter: „Das sogenannte Nestmodell soll genau das erreichen. Die Kinder bleiben in der gemeinsamen Immobilie und die Eltern leben dort im wöchentlichen Wechsel“. Das bedeutet auch, dass jeder Ex-Partner für die Zeit, in der er nicht in der alten Immobilie lebt, zusätzlich eine eigene Wohnung braucht.

Das Nestmodell (engl. Bird Nesting) kommt zwar bei weitem seltener vor als das klassische Residenz- oder Wechselmodell, wurde aber in den letzten Jahren für den Kinderumgang nach einer Trennung immer attraktiver. Ob das Modell für getrennte Paare in Frage kommt, hängt von der individuellen und finanziellen Situation ab. Für Elternpaare, die sich trennen oder scheiden lassen, empfiehlt es sich daher sich von einem Makler beraten zu lassen.

Was bedeutet das Nestmodell für Kinder und Eltern?
Bei diesem Modell bleiben die Kinder trotz Beziehungsende der Eltern in der gewohnten Umgebung wohnen. Dadurch können negative Folgen einer Scheidung für die Kinder verringert und die Auflösung der Familie besser überwunden werden. „Nest“-Kinder sollen sich dadurch auch in ihrer Persönlichkeit besser entwickeln als andere Trennungskinder. Eigenschaften wie Respekt, Widerstandsfähigkeit und Toleranz werden gefördert.
Eltern können in ihren eigenen vier Wänden ein Leben ohne die Kinder führen, wenn das andere Elternteil mit der Betreuung im „Nest“ der Kinder an der Reihe ist.

Gut für die Kinder, aber nicht immer für die Ex-Partner
Bird Nesting bedeutet, die Beziehung zu beenden, ohne einen richtigen Schlussstrich zu ziehen. Eltern, die sich für dieses Modell entscheiden, sind demnach faktisch getrennt, müssen aber dennoch zusammen Entscheidungen treffen, die immer noch die gemeinsame Immobilie betreffen. Immerhin wohnen beide Elternteile teilweise mit im „Nest“ der Kinder.

Das führt vor allem bei finanziellen Fragen zu Streit und Uneinigkeit. Wer bezahlt die Stromrechnung? Wer soll die GEZ-Gebühren begleichen? Wer zahlt, wenn es um Reparaturen und neue Einrichtung geht? Wenn zusätzlich noch ein Immobiliendarlehen bzw. -kredit abbezahlt werden muss, steht die Frage im Raum, wer wie viel zur Tilgung beisteuert.

Zudem muss sich jedes Elternteil ein neues Zuhause suchen. Und auch die doppelte Haushaltsführung und die Kosten für beide Immobilien sind finanziell zu stemmen. In Zeiten steigender Miet- und Immobilienpreise wie auch Lebenshaltungskosten kann das oft sehr belastend sein für das eigene Konto. Gerade wenn man nicht zu den Geringverdienern gehört. Und die Versorgung der Kinder darf natürlich auch nicht vergessen werden.

Verkaufen oder neue Wohnung? - Beratung durch den Profi
In Fällen, wo die Immobilie nur schwer und gar nicht gehalten werden kann, ist das Nestmodell zwar grundsätzlich besser für die Kinder, aber so gut wie nicht umsetzbar. Daher ist es besser nach Lösungen für den individuell besten Umgang mit der Trennungsimmobilie zusammen mit einem Makler zu suchen. Natürlich immer mit dem Hauptziel, die Situation für die Kinder so gut wie möglich zu lösen.

Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann kontaktieren Sie uns!

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.spiegel.de/familie/wechselmodell-und-nestmodell-eltern-und-kinder-berichten-von-ihren-erfahrungen-a-3b903962-b812-434e-8d55-6c20403900b1

https://www.equitablemediation.com/blog/nesting-divorce

https://www.wireltern.ch/artikel/trennung-nestmodell-residenzmodell-wechselmodell-0419

https://nestmodell.info/about/

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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