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Grundsteuer 2022

Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung

Sicherlich haben Sie es auch schon mitbekommen.

Nach neuer Gesetzeslage muss das Finanzamt für die neue Grundsteuer alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden, sowie die auf dieser Website (https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu) gebündelten Daten.

Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteuer B) endet am 31. Oktober 2022.

Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über "Mein ELSTER". Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist "Mein ELSTER" direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen.

Welche Daten Sie in Baden-Württemberg für die Grundsteuer B benötigen:
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das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss,
- die Grundstücksfläche (erfahren Sie z.B. aus dem Grundbuchauszug)
- Bodenrichtwert (erhalten Sie auf unserer Homepage >>>hier klicken>>>)
- ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

Falls Sie einen Grundbuchgauszug benötigen:
Diesen besorgen wir Ihnen gerne zum Selbstkostenpreis (ca. 20 Euro). Rufen Sie uns einfach an: 07123 - 97 27 50.

Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundbesitzes war.

Quelle: Infoseite "Finanzämter Baden-Württemberg". https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu
Bild: Fotolia, pamnthermedia

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