Zum Inhalt springen

Grundstück geerbt? Und jetzt?

„Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden,“ erklärt Frank Eisenlohr vom Immobilienmaklerbüro InPro Immobilien aus Dettingen. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.

Frank Eisenlohr weiß: „Ob ein Grundstück bebaut werden darf und was darauf gebaut werden darf, hängt von verschiedenen Kriterien ab“. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie bei Ihrem Grundstück beraten. Er kennt nicht nur den regionalen Grundstücksmarkt, sondern auch rechtliche Vorgaben des Bebauungsplans.

Bebauungsplan

Im Bebauungsplan ist dokumentiert, ob und was gebaut werden darf. Ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes darf in der Regel bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist und das Bauvorhaben den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Auskunft über den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Zersiedelung

Existiert kein Bebauungsplan, sollten Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Grundstück innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ befindet. Ist die Erschließung gesichert, leitet sich daraus auch ein Baurecht ab. Was jedoch ein „zusammenhängender“ Ortsteil ist, kann umstritten sein. Gerade bei Randlagen von Orten kann eine Bebauung schwierig sein. Gemeinden befürchten oft eine Zersiedelung, also das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften. Immobilienexperten empfehlen daher, sich bei der Gemeinde nach Ortsgrenzen zu erkundigen und ob Ihr Grundstück im „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ liegt.

Außenbereich von Orten

Befindet sich das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans oder nicht „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, liegt es im Außenbereich einer Gemeinde. Ein Baurecht besteht hier in der Regel nur in Ausnahmefällen für sogenannte privilegierte Vorhaben. Beispielsweise zur Nutzung für Landwirtschaft oder Energieerzeugung sowie zur Errichtung von Industriegebäuden oder Militäranlagen.

Vom Profi beraten lassen

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrem Grundstück geschehen soll? Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Er kann das Potenzial einschätzen und Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten. Er bewertet Ihr Grundstück kostenlos, kümmert sich um das Zusammentragen der verkaufsrelevanten Unterlagen sowie die Vermarktung und weiß, welche Zielgruppe für Ihr Grundstück die passende ist. Eventuell hat er in seiner Datenbank bereits einen passenden Käufer für Ihr Grundstück.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihres Grundstücks? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Immobilien in der Region

Aktuelle Immobilien

Alle ansehen

Ihre Ansprechpartner

Das InPro Team

Alle ansehen

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Ob Immobilienverkauf, Erbfall, Scheidung oder Immobilienkauf – wir sind für Sie da.

Sie haben eine Frage, möchten eine Immobilie bewerten lassen oder wünschen sich einfach eine unverbindliche Erstberatung? Schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück – persönlich, diskret und mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen.

InPro Immobilien – Ihre Experten im Raum Reutlingen, Nürtingen und Tübingen.

So einfach geht's:

  • Formular ausfüllen
  • Rückmeldung per Telefon oder E-Mail erhalten
  • Persönliches Gespräch vereinbaren – auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort

Hinweis: Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich und DSGVO-konform.

Contact Form

Diese Beiträge könnten für Sie auch interessant sein

Alle ansehen

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr