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Grenzstein verschwunden

Anfang des Jahres 2019 nahm ein Kunde mit uns Kontakt auf. Er hatte vor ca. 3 Monaten ein Haus von uns gekauft und war bereits seit 2 Monaten eingezogen.

Der Fall:
Bei dem gekauften haus handelte sich um ein in den 70er Jahren aufgeteiltes Grundstück. Das Grundstück wurde in zwei in etwa gleich große Grundstücke aufgeteilt. Der Besitzer beider Grundstücke (beide mit Haus) wohnt im Grundstück unten, der Käufer erwarb mit notariellem Kaufvertrag das obere Grundstück.

Spaßeshalber hat der Käufer sein Grundstück mal vermessen. Dabei stellte er fest, dass das Grundstück viel kleiner ist, als das im Kaufvertrag, Grundbuch usw. festgehalten wurde. Das Grundstück des Verkäufers (also das untere) war um genau den Teil größer, was seines kleiner war. Natürlich war er aufgeregt.

Er betonte ausdrücklich, wie zufrieden er mit unserer Arbeit war und er sich deshalb an uns wendet.

Der Verkäufer hatte das Grundstück im Jahr 1976 durch einen Vermesser teilen lassen. Das Vermessungsbüro gab es zwar nicht mehr, aber dort war damals ein Freund des Verkäufers angestellt. Dieser wurde kontaktiert. Er prüfte die Eintragungen und wusste noch, wo in etwa der Grenzstein zu finden war.

Und tatsächlich. Bei einem Vorort Termin wurde der Grenzstein in ca. 6 cm. Tiefe gefunden.

Grund: beim Bau des Nachbarhauses wurde dieser Grenzstein wohl zugeschüttet.

Der Grenzstein, den der Käufer entdeckt hatte und meinte, es sei sein Grenzstein, gehörte zum Nachbargebäude.

Damit passte dann alles wieder. Es ist schön, wenn Lösungen so einfach sind.

Mail vom Käufer
Sehr geehrter Herr Eisenlohr,
wir haben eine erfreuliche Nachricht, das Thema Grundstücksgrenze ist nun geklärt. Der Bekannte von Herrn L. hat den richtigen Grenzstein ca. 3 m weiter unten, ca. 6 cm unter der Erde ausfindig machen können. Der obere Grenzstein ist lediglich für das Nachbargrundstück westlich. Dies war Herr L. so auch nicht bewusst. Wir sind nun auch sehr erleichtert, dass die Erklärung nun so einfach ist.
Somit benötige ich nicht mehr die Unterstützung von Ihrem Vermesser.
Trotzdem vielen Dank nochmals. 

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